Bewerbung

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1. Wer vergibt Studienplätze?
2. Wie werden Studienplätze vergeben?
3. Wie bewerbe ich mich?
4. Kann ich mich für mehrere Fächer und an verschiedenen Hochschulen bewerben?
5. Wann muss ich mich um meine Bewerbung kümmern?
6. Welche Besonderheiten bei der Zulassung gibt es für meinen Studienwunsch?
7. Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?


1. Wer vergibt Studienplätze?

Die meisten Studienplätze werden von den Hochschulen selbst vergeben. Sie bewerben sich direkt bei Ihren Wunsch-Hochschulen und haben die Chance, mehrere Zusagen zu erhalten. Die Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen und die genauen Bewerbungsfristen finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Hochschulen.


2. Wie werden Studienplätze vergeben?

Die Anzahl der Studienplätze der Hochschulen ist beschränkt. Bewerben sich mehr Studieninteressierte als Studienplätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren unter allen Bewerbern statt.

90 Prozent der Studienplätze werden dann nach einem hochschul- und studiengangspezifischen Auswahlverfahren vergeben, 10 Prozent nach dem Kriterium Wartezeit.

Bei den Auswahlverfahren der Hochschulen wird immer mindestens ein schulisches und ein außerschulisches Kriterium berücksichtigt. Folgende Kriterien finden in der Regel Anwendung:

  • die Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturnote, Note der Fachhochschulreife oder des Meisterbriefes)
  • gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die für den Studiengang relevant sind
  • Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests
  • Vorbildung durch Berufsausbildung oder Berufstätigkeit sowie durch fachspezifisches ehrenamtliches Engagement, Wettbewerbe etc.
  • Ergebnis eines Auswahlgesprächs

Die Wartezeit berechnet sich nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind.

Details über das konkreten Auswahlverfahren Ihrer Wunschhochschule finden Sie auf den Websites der Hochschulen und Studiengänge.


3. Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbungen werden hauptsächlich online durchgeführt. Auf den Seiten der Hochschulen erhalten Sie in der Regel die Bewerbungsunterlagen und genaue Hinweise zum Ablauf der Bewerbung.

Informieren Sie sich mindestens 6 Monate vor dem geplanten Studienbeginn über die Anforderungen und die benötigten Unterlagen für Ihre Bewerbung.


4. Kann ich mich für mehrere Fächer und an verschiedenen Hochschulen bewerben?

Die Hochschulen in Baden-Württemberg bieten Ihnen eine Vielfalt an Studienmöglichkeiten.

Wenn Sie sich zu Bewerbungsschluss noch nicht für einen Studiengang bzw. Studienort entschieden haben oder Ihre Chancen an unterschiedlichen Hochschulen austesten möchten, können Sie sich für unterschiedliche Hochschulen und Studiengänge gleichzeitig bewerben.

Bei Hochschulen wird in der Regel ein Hauptantrag für den ersten Studienwunsch eingereicht. Die Angabe von bis zu zwei Alternativen ist oft möglich. Werden mehrere Bewerbungen an der gleichen Hochschule eingereicht, gilt die letzte Bewerbung vor Bewerbungsschluss.


5. Wann muss ich mich um meine Bewerbung kümmern?

Der einheitliche Bewerbungsschluss an Hochschulen ist
  • für das Wintersemester der 15. Juli
  • für das Sommersemester der 15. Januar

Eine Bewerbung ist aber schon sehr viel früher möglich, sobald Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung erhalten haben.

Bei Studiengängen, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, kann eine spätere Bewerbung/Immatrikulation möglich sein.

Erkundigen Sie sich aber auf jedem Fall frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen. Termine für mögliche Auswahl- und Eignungsfeststellungsverfahren, wozu z. B. Studierfähigkeitstests, Auswahlgespräche, Pflichtpraktika oder Mappenabgaben zählen, finden oft schon mehrere Monate vor Bewerbungsschluss statt.

Einen Überblick über alle Hochschulen und ihre Fristen finden Sie der Internetseite www.hochschulkompass.de.


6. Welche Besonderheiten bei der Zulassung gibt es für meinen Studienwunsch?

Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Regelungen für Ihren Studienwunsch an Ihrer Hochschule.

Fristen für den Nachweis zusätzlicher Zulassungsvoraussetzungen weichen teilweise vom einheitlichen Bewerbungsschluss ab und finden oft bereits früher statt wie z. B. bei den Studiengebieten Kunst, Musik, Sport.

Praktika müssen häufig erst bei Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden, können aber bei Nicht-Erfüllung wieder zum Studienausschluss führen.

Sprachkenntnisse können oftmals noch zu Beginn des Studiums nachgeholt werden.
 

7. Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Um zu erfahren wann die Vergabe der Studienplätze erfolgt und wann die Bescheide versendet werden, können  Sie sich an die Studienberatungsstellen der einzelnen Hochschulen wenden. Auch bei einer Absage besteht noch die Chance auf einen Studienplatz im Nachrück- bzw. Losverfahren.


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