Kosten und Finanzierung
FAQ > Kosten und Finanzierung1. Studiengebühren: Was sollte man wissen?
2. Wie finanzieren Studierende ihr Studium?
3. Wer kann BAföG bekommen?
4. BAföG - Wo und wie beantragen?
5. Habe ich bei einem Studiengangwechsel weiterhin Anspruch auf BAföG?
1. Studiengebühren: Was sollte man wissen?
Seit dem Sommersemester 2007 werden in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester sowie etwa 100 Euro für Studentenwerksbeiträge und Verwaltungsgebühren der Hochschulen (unterschiedliche Beträge je nach Hochschule) erhoben.Wozu die Studiengebühren gut sind, wer Sie zahlen muss und wer nicht sowie viele weitere Antworten erhalten Sie auf unserer Seite Studiengebühren.
2. Wie finanzieren Studierende ihr Studium?
Die meisten Studierenden in Baden-Württemberg sind auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen.Auch wenn Sie nebenbei jobben, reicht dieses Geld meist nur zum Teil für die Finanzierung des Studiums. Denn das Studium sollte immer an erster Stelle stehen. Überlegen Sie gut inwieweit es für Sie sinnvoll ist einen Nebenjob anzunehmen. Die Hochschulen bieten z.B. auch Möglichkeiten, als wissenschaftliche Hilfskraft studiennah Geld zu verdienen und dabei etwas zu lernen. Oft bestehen an den Hochschulen gute Kontakte zur Wirtschaft, die später zu besten Karrierechancen für Sie führen können.
Eine weitere Möglichkeit zur Studienfinanzierung, die von etwa 25 Prozent der Studierenden genutzt wird, ist die Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
Außerdem gibt es Begabten-Förderwerke und private Stiftungen, die gezielt besonders begabte junge Menschen während ihres Studiums unterstützen.
Unabhängig von BAföG-Leistungen und Begabtenstipendien kann bei der landeseigenen L-Bank ein Studien- oder Bildungskredit beantragt werden. Dieses zinsgünstige Darlehen (Zinssatz vom 01.11.2009 bis 30.04.2010: 3,904 Prozent) erhalten Studierende unabhängig von ihrer Wahl des Studienfachs und ihrer derzeitigen Zahlungsfähigkeit. Der Anspruch besteht für die Dauer der Regelstudienzeit plus vier weitere Hochschulsemester. Auch andere Banken bieten Studentendarlehen an. Nähere Informationen über ein Darlehen der L-Bank finden Sie hier.
3. Wer kann BAföG bekommen?
Mit BAföG wird das Ziel verfolgt, allen jungen Menschen finanziell die Möglichkeit zu einer passenden Ausbildung zu geben - unabhängig von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation. Die Höhe der BAföG-Förderung ist im Wesentlichen vom Vermögen und Einkommen der Eltern und der eigenen finanziellen Situation abhängig. Der BAföG-Höchstsatz beträgt seit März 2009 648 EuroDas BAföG wird für die Erst-Ausbildung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt.
Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de und bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der jeweiligen Hochschulen (BAföG-Ämter), die Ihnen auch gerne persönlich Ihre Fragen beantworten.
4. BAföG - Wo und wie beantragen?
Die zuständigen Stellen zur Beantragung von BAföG sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken (Link zu Studentenwerkliste aus Orientieren & Studieren) des Landes. Senden Sie am besten gleich nach Ihrer Einschreibung bei einer Hochschule Ihren Antrag zum zuständigen Amt, da bei Gewährung einer Förderung diese ab dem Eingangsdatum des Eintrags beim Amt gezahlt wird. Der Antrag muss jedes Jahr aufs Neue gestellt werden, da sich Ihre Fördervoraussetzungen geändert haben könnten.5. Habe ich bei einem Studiengangwechsel weiterhin Anspruch auf BAföG?
Der Anspruch auf BAföG bleibt im Fall eines Studiengangwechsels nur bestehen, wenn der Wechsel vor dem 4. Fachsemester liegt und Sie einen wichtigen oder unabweisbaren Grund dafür angeben können.
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